Besoldung
Rückwirkende Besoldungsanpassung - ein Armutszeugnis des Landes
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss das Land Bremen bei den Beamten nachlegen.
Nachzahlung wohl im Dezember 2025.
Das Land Bremen zahlt wieder einmal an der Untergrenze der Besoldung - oder eben auch darunter. Nun muss nachgebessert werden, ein trauriger Anlass. Die Nachzahlung zeigt, dass lediglich das Minimum möglich ist im ärmsten Bundesland Deutschlands. Eine echte Wertschätzung geht anders, hier wird lediglich ein Urteil umgesetzt, das durch die Gewerkschaften erzwungen wurde.
Die Fakten:
- Erhöhung der Grundbesoldung rückwirkend zum 01.12.2024 um 3,8% (Mindestalimentation)
- hier sind die Monate Dez. 24 und Jan 25 betroffen. Ab Februar beträgt die Erhöhung nach bereits erfolgter Umsetzung von 3,65% lediglich noch 0,15% pro Monat bis heute
- das restliche Jahr 2024 und die Jahre davor bleiben unberücksichtigt, auch wenn wir davon ausgehen, dass die amtsangemessene Alimentation nicht ausreichend vorlag
- Kinderbezogene Jahressonderzahlung in Höhe von 625 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, weitere Kinder werden nicht berücksichtigt. Hier steuert das Land Bremen nach, weil auch hier der Grundbezug zu gering war
- ein höherer, nachhaltiger Grundbezug wäre hier angebracht statt einmaliger Sonderzahlung
- Versorgungsempfänger gehen hier leer aus und werden weiter abgeschnitten
- rückwirkende Erhöhung der Anwärterbezüge um 50,- ab Dez 24, also ebenfalls für zwei Monate bis diese Erhöhung ohnehin griff
- auch hier wurde nicht nachhaltig gehandelt
Die DPolG zeigt sich enttäuscht über die o.g. Punkte, die wieder einmal zeigen, das man in Bremen am Limit lebt - am unteren.
‘Ehemalige und Zukünftige’ sind es dem Arbeitgeber Bremen offenbar nicht wert, etwas zu tun.
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