Beiträge
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der DPolG Bremen?
Eine aktuelle Übersicht der monatlichen Beiträge gemäß unserer Satzung findest du in unserer aktuellen Beitragstabelle (PDF). Unsere Beiträge sind seit 2015 an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst (TV-L Ergebnisse bzw. Übertragung auf die Beamten) gekoppelt.
ACHTUNG: Gewerkschaftswechsler zahlen bei uns nicht doppelt! Wir stellen euch beitragsfrei, bis die Kündigung wirksam ist -> sofort eintreten, erst zahlen, wenn die Kündigung vollzogen ist. (max. 3 Monate)
Neumitglieder bekommen von uns eine hochwertige DPolG-Dokumentenmappe mit kleinen Giveaways und einen Erste-Hilfe-Fächer "Polizei".
(Gilt nicht für Studentenmitgliedschaften! Diese bekommen einen hochwertigen taktischen Einsatzrucksack von Hiero im Wert von über 40,- und einen Erste-Hilfe-Fächer "Polizei")
Was kostet mich die Mitgliedschaft als Anwärterin oder Anwärter?
Für Beamtinnen und Beamte im Studium ist die Mitgliedschaft im ersten Jahr kostenlos. Ab dem zweiten Jahr beträgt der Beitrag 1 € pro Monat bis zum Studienende. Gleiches gilt für die Ausbildung bei Angestellten.
Welche weiteren besonderen Mitgliedsbeiträge gibt es?
Der Landesverband Bremen hat ein Beitragssystem entwickelt, dass sozusagen alle Lebenslagen abdeckt. Deshalb haben wir uns einige Erleichterungen für bestimmte Lebenslagen überlegt. Besondere Mitgliedsbeiträge werden nur auf Antrag und/oder Entscheidung des Landesvorstands gewährt.
Beim Partnertarif zahlt das Mitglied mit der höheren Besoldung den Regelbeitrag, der Partner zahlt den reduzierten Satz (s. Beitragstabelle). Voraussetzung für die Gewährung des Partnertarifs ist ein gemeinsamer Hausstand. Für die Dauer der (nachzuweisenden) Elternzeit von mindestens 3 Monaten können unsere Mitglieder den Mindestbeitrag (s. Beitragstabelle) beantragen.
Ruheständler zahlen ihren besonderen Beitrag gemäß Beitragstabelle ab Antragstellung. (für Beitragsveränderungen und Mitteilungen über den Ruhestand ist das Mitglied selbst verantwortlich. Rückzahlungen, die aus einer versäumten Mitteilung entstehen, können nicht gewährt werden!) Wir bieten unseren Mitgliedern in Teilzeitbeschäftigung eine verringerte Beitragszahlung im Verhältnis zu ihrer nachzuweisenden Dienst- oder Arbeitszeit. Es gilt auch hier die Mindestbeitragsgrenze.