03. Juli 2019

Regierungsbildung

Entwurf des Koalitionsvertrages: Lediglich "noch ausreichend"

Der Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und der Partei Die Linke ist veröffentlicht. Wir haben ihn uns angesehen und bewertet. Bei allen aus unserer Sicht kritikwürdigen Punkten muss man festhalten, dass es auch Positives gibt.

So wird die Zielzahl der Polizei Bremen mit 2900 und der Polizei Bremerhaven mit 520 neu fixiert - allerdings legen sich die Parteien nicht auf einen Zeitraum fest, in dem diese Zahlen erreicht werden sollen. Die Koalitionäre streben zudem eine Abkehr vom festen Beförderungstermin und eine Beschleunigung beim Thema Beförderungen an.

Im Bußgeldverfahren soll es endlich die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs geben - ob auch für die Polizei, lässt der Entwurf allerdings offen.

Aus unserer Sicht bedenklich sind allerdings einige andere Punkte des Entwurfs: Es gibt eine Absage an eine Modernisierung des Polizeigesetzes - lediglich den (längst überfälligen) polizeilichen Einsatz des Zolls bei Eilfällen (also beim Vorliegen von Straftaten) will man ermöglichen.

Ideologisch geprägt und damit grundsätzlich kritikwürdig ist ein weiterer Punkt, die Eingang in den Entwurf gefunden hat: Wörtlich heißt es unter "Stark gegen rechts": "Die Bedrohung durch rechtsextremistische Gewalttäter und Rechtsterroristen gehört als absoluter Schwerpunkt in den Fokus aller Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder."

Die DPolG macht deutlich, dass die Bedrohung durch alle extremistischen Gewalttäter und Terroristen, seien sie politisch oder religiös motiviert, als Schwerpunkt in den Fokus der Sicherheitsbehörden gehört! Jede Form des Extremismus stellt eine Gefahr für die Demokratie und den Rechtsstaat dar - der einen Ausprägung mehr Gewicht zu verleihen als der anderen, ist ideologisch motiviert und falsch.

Und dann ist da noch die unabhängige Beschwerdestelle. Auch hier zitieren wir aus dem Entwurf: "Wir richten eine unabhängige Beschwerdestelle ein, an die sich Bürger*innen und Polizeibedienstete mit Kritik und Vorschlägen wenden können. Diese Beschwerdestelle erhält eigenständige Untersuchungsbefugnisse und wird unabhängig vom Senat bei der Bürgerschaft angesiedelt."

Wir fragen: Welche Aufgabe soll diese Beschwerdestelle haben, welche "eigenständigen Untersuchungsbefugnisse" soll sie bekommen, kurz: Was ist das angestrebte Ziel? Wenn es um Straftaten gehen sollte, gibt es eine solche Beschwerdestelle mit eigenständigen Untersuchungsbefugnissen bereits: Die Staatsanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund wäre die Einrichtung der Beschwerdestelle bürokratischer Blödsinn.

Keine Aussagen finden sich zur Modernisierung des Fahrzeugparks der Polizei, zum mobilen digitalen Arbeiten (z.B. digitale Unfallaufnahme), zum Thema Schutzausstattung im gesamten 110-Prozess, zur Frage der Einrichtung einer Polizeiakademie, und zur Ausweitung des Einsatzes der Bodycam auf den gesamten Einsatzdienst.

Außerdem bleibt das Problem der Nachwuchsgewinnung für die Polizei komplett unerwähnt. Zwar bekennen sich die Koalitionäre zur Einstellung von "jährlich 200 bis 250 Auszubildenden" - wie sie diese aber, insbesondere im kommenden Jahr (in dem ein vollständiger Abiturjahrgang aus Niedersachsen fehlen wird) gewinnen wollen, zeigen sie nicht auf.

Fazit: Der Entwurf des Koalitionsvertrages deutet ein paar positive Veränderungen für die Polizei an, bleibt in vielen Punkten jedoch schwammig und unpräzise, und an einigen Stellen scheint ideologische Motivation durch. Wichtige Themen werden negiert (Polizeigesetz), vergessen (Nachwuchskonzept) oder dienen ganz offensichtlich der Basisbefriedung bei den Linken (Beispiel: Vermummung bei Demonstrationen soll zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden).

Nach Schulmaßstäben bewertet: Noch ausreichend.

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