Besoldung
NICHT VERGESSEN: Widerspruch für amtsangemessene Alimentation!
Die DPolG erinnert daran, dass auch in diesem Jahr wieder von jedem Berechtigten der Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation eingelegt werden sollte.
In den vergangenen Jahren kam es immer mehr zu einer Schieflage in der Besoldung. Die Abkopplung zur allgemeinen Gehaltsentwicklung, Nullrungen, Streichung des Urlaubsgeldes, Streichung des Weihnachtsgeldes und so weiter sind aus unserer Sicht nicht in Einklang mit der Alimentationspflicht des Dienstherrn.
Musterklagen diesbezüglich sind angeschoben, benötigen aber einige Jahre Zeit bis zur Urteilsfindung. Um auch die individuellen Rechte zu wahren, ist es nötig, jedes Jahr eigenständig Widerspruch einzulegen! Die entsprechenden Formulare findet man in unserem Formularbereich.