Vorfall bei Videoaufklärung
Videoaufklärung am Hauptbahnhof darf nicht zur Arbeitsplatzüberwachung werden! – DPolG Bremen kritisiert handeln im Beisein des Innensenators
Die DPolG Bremen kritisiert das Vorkommnis in jüngster Vergangenheit, in der die Videoaufklärung am Hauptbahnhof offensichtlich zur Überwachung der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen genutzt wurde.
Besonders heikel am Vorfall: Innensenator Mäurer, als oberster Dienstherr der Polizei, war offen-sichtlich mit einigen „polizeiexternen“ Personen dort, um die neue Videoanlage zu präsentieren. In diesem Zusammenhang soll es dazu gekommen sein, dass die sich zu der Zeit im Fahrzeug befindlichen Polizeibeamten herangezoomt und anschließend aufgrund dessen von einer Führungskraft negativ kontaktiert wurden.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten eine hervorragende und erfolgreiche Arbeit am Haupt-bahnhof. Die neue Videoanlage dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, ebenso dem Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen vor Übergriffen. Sie darf aber keinesfalls als Arbeitsplatzüber-wachung genutzt zu werden. Das dürfte sich nicht im legalen Bereich bewegen, was insbesondere ein Innensenator, aber auch alle anderen Bediener wissen sollten. Wir verlangen eine ordentliche Aufklärung durch die Landesdatenschutzbeauftragtin und klare Vorgaben, dass diese Art der Überwachung in Zukunft zu unterbleiben hat!“, so André Gudel, 1. stellv. Landesvorsitzender der DPolG Bremen.
Die Videoanlage am Hauptbahnhof unterdessen lobte André Gudel: „Die Videoaufklärung in einem solchen Umfang ist wichtiger Bestandteil der polizeilichen Arbeit zur Bekämpfung der Kriminalität, die sich gerade an solchen Brennpunkten wiederfindet. Das ist in Bremen so, wie auch an allen anderen großen Bahnhöfen. Eine Ausweitung einer solchen Videoaufklärung wäre auch an anderen Brennpunkten, wie z.B. der Sielwallkreuzung sinnvoll, wo es immer wieder zu Angriffen auf Polizisten kommt.“
(Quelle: Pressemitteilung DPolG Bremen vom 29.06.2019, Bild: pixabay)