Tarifrunde 2021
Mehr Geld: Senat plant 1:1-Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten
„Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Senats und des bremischen Gesetzgebers wird die
Erhöhung der Tarifentgelte (…) um 2,8% zum 1. Dezember 2022 auf die Besoldung der
Beamt:innen und Richter:innen zeit- und wirkungsgleich übertragen. (…)
"Des Weiteren wird dem Senat noch im Januar 2022 zur ersten Beschlussfassung ein
Gesetzentwurf vorgelegt, der die Übertragung der Corona-Sonderzahlung in Höhe von
1.300 € auf die Rechtsverhältnisse der Beamt:innen und Richter:innen, bzw. in Höhe von
650 € auf die Rechtsverhältnisse der Anwärter:innen vorsieht. Die Auszahlung soll mit
der Bezügezahlung im März 2022 erfolgen.“
Dies schreibt Finanzstaatsrätin Silke Krebs in einem Brief, der der DPolG vorliegt.
Von der Besoldungsanpassung profitieren darüber hinaus auch die Versorgungsempfänger
und -empfängerinnen, die Corona-Sonderzahlung wird ihnen jedoch nicht gewährt werden.
Krebs erklärte in dem Schreiben darüber hinaus, dass die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage der amtsangemessenen Alimentation ebenfalls mit
dem Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung erfüllt werden sollen.
Die DPolG hat sich in den letzten Wochen massiv dafür eingesetzt, dass das Tarifergebnis ohne Zeitverzug vollständig auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen wird. Dieses scheint nun in die richtigen Bahnen gelenkt worden zu sein.