01. Mai 2019

110-Prozess: Ausrüstungsstandards angleichen

Seit Jahren sind Streifenfahrzeuge in Bremen unterschiedlich ausgestattet, zuletzt wuchs der Ausstattungsunterschied insbesondere im Bereich der Schutzausstattung immens an. Es ist Zeit, eine Angleichung vorzunehmen. (JS)

Die DPolG Bremen fordert daher, endlich alle Fahrzeuge im sogenannten 110-Prozess gleichwertig auszurüsten: Taktische Helme, Schutzwesten der Klasse 4 und Penetratormunition gehören auf jedes Fahrzeug, das im 110-Prozess eingesetzt wird. Es darf keine Ausrüstungsunterschiede geben. Der Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen muss oberste Priorität haben! (JS)

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