12. Januar 2022

Diensthunde

Tierschutzhundeverordnung geändert - Diensthunde nicht mehr einsatzklar!

Die Änderung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) bringt die Polizei in Schwierigkeiten, die Diensthunde können nicht mehr richtig trainiert und eingesetzt werden.

Mit Änderung der Verordnung dürfen seit dem 01.01.2022 bestimmte Halsbänder nicht mehr beim Training genutzt werden. Halsbänder, die bei Diensthunden sowohl in der Ausbildung, als auch im Einsatz wichtig sind, um das Tier im Einsatz kontrollieren zu können.

Die Änderung der Verordnung soll vor Tierquälerei schützen, das ist ein richtiger und wichtiger Zweck. Ein geschulter Umgang unserer Kolleginnen und Kollegen mit den nun verbotenen Halsbändern führt jedoch nicht zu Qualen, sondern wird Stück für Stück trainiert. Es geht am Ende darum, den Hund in einer Ausnahmesituation zu führen und zum Schutz der Menschen, gegen die er eingesetzt wird auch kontrollieren zu können. Positive Verstärkung in den Trainings erfahren die Hunde bei Suchaufgaben. Wenn der Hund im Schutzhundeeinsatz ist und z.B. Angriffe abwehrt, beißt er zu, darauf ist er trainiert. Ihn dann in einer Art Rausch einfach abzurufen, dürfte nahezu unmöglich sein. Dazu braucht es zum Schutze aller spezielle Halsbänder.

In Bremen hat der Innensenator Mäurer aufgrund der Rechtslage den Einsatz von Diensthunden sofort gestoppt, lediglich stöbern und Schnüffelaufgaben sind noch erlaubt.

Personell ist das eine Katastrophe, ersetzt ein Hund doch viele Kolleginnen und Kollegen im Einsatz. Dazu kommt, dass derzeit keine neuen Hunde beschafft werden und die Bestandshunde nicht ins Training können.

 

Die Verantwortlichen der Gesetzgebung müssen dringend eine Ausnahmegenehmigung schaffen, um dieses Desaster zu beheben! Betroffen sind die Diensthunde bundesweit.

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