Rechtsschutz

Die DPolG gewährt ihren Mitgliedern berufsbezogenen Rechtsschutz nach Maßgabe der Bestimmungen ihrer Rechtsschutzordnung.
 

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über Ihren Landesverband beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
 

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt vorab einen Rechtsschutzantrag voraus, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – und den erforderlichen Informationen zum Sachverhalt versehen.

Kosten, die durch eine Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt vor Stellung des Rechtsschutzantrags entstehen, können in der Regel nicht übernommen werden!

Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird uns direkt an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

(Bei Strafanzeigen oder zivilrechtlichen Forderungen dürfen keine persönlichen Daten von Verfahrensgegnern mitgeschickt werden! Ebenso ist kein detaillierter Sachverhalt mitzuschicken. Dieser ist ausschließlich mit dem Rechtsanwalt zu besprechen, da unser Rechtsschutzbeauftragter in seiner Eigenschaft kein Auskunftsverweigerungsrecht besitzt. Ein Kurzsachverhalt für die rechtliche Einordnung reicht hierbei zur Antragsstellung aus.)

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit uns auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

Der Rechtsschutzantrag und alle Unterlagen sind ausschließlich digital via Email an die Rechtsschutzbeauftragten der DPolG Bremen zu schicken. Bei Rückfragen stehen diese unter 0151-70126372 zur Verfügung (ggf. Anrufbeantworter).
 

Privater Rechtsschutz

Für den privaten Bereich steht Ihnen die Roland Rechtsschutzversicherung zur Verfügung, die Mitgliedern der DPolG besonders günstige Konditionen bietet.

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