Beiträge

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der DPolG Bremen?
Eine aktuelle Übersicht der monatlichen Beiträge gemäß unserer Satzung findest du in unserer aktuellen Beitragstabelle (PDF). Unsere Beiträge sind seit 2015 an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst (TV-L Ergebnisse bzw. Übertragung auf die Beamten) gekoppelt. Wir stehen für klare Beiträge, die jederzeit direkt einsehen kannst - Transparenz auch beim Mitgliedsbeitrag ist für uns die Grundlage einer vertrauensvollen Arbeit.
ACHTUNG: Gewerkschaftswechsler zahlen bei uns nicht doppelt! Wir stellen euch beitragsfrei, bis die Kündigung wirksam ist -> sofort eintreten, erst zahlen, wenn die Kündigung vollzogen ist. (max. 3 Monate)
Neumitglieder bekommen von uns eine hochwertige DPolG-Dokumentenmappe mit kleinen Giveaways und einen Erste-Hilfe-Fächer "Polizei" und unsere beliebte Namenstasse.
(Gilt nicht für Studentenmitgliedschaften! Diese bekommen einen hochwertigen taktischen Einsatzrucksack von Hiero im Wert von über 55,- und einen Erste-Hilfe-Fächer "Polizei". Die Namenstasse bekommen Studenten nach ihrem Studium bei Fortbestand der Mitgliedschaft.)
Was kostet mich die Mitgliedschaft als Anwärterin oder Anwärter?
Für Beamtinnen und Beamte im Studium ist die Mitgliedschaft im ersten Jahr kostenlos. Ab dem zweiten Jahr beträgt der Beitrag 1 € pro Monat bis zum Studienende. Gleiches gilt für die Ausbildung bei Angestellten.
WICHTIG: Sollte sich das Studium verlängern, ist die Landesgeschäftsstelle unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit der günstige Studentenbeitrag weiterhin gebucht wird.
Welche weiteren besonderen Mitgliedsbeiträge gibt es?
Der Landesverband Bremen hat ein Beitragssystem entwickelt, dass die verschiedenen Lebenslagen abdeckt. Deshalb gibt es einige 'Erleichterungen' für bestimmte Lebenslagen. Besondere Mitgliedsbeiträge werden nur auf Antrag und/oder Entscheidung des Landesvorstands gewährt.
Beim Partnertarif zahlt das Mitglied mit der höheren Besoldung den Regelbeitrag, der Partner zahlt den reduzierten Satz (s. Beitragstabelle). Voraussetzung für die Gewährung des Partnertarifs ist ein gemeinsamer Hausstand. Für die Dauer der (nachzuweisenden) Elternzeit von mindestens 3 Monaten können unsere Mitglieder den Mindestbeitrag (s. Beitragstabelle) beantragen.
Pensionäre / Rentner zahlen ihren besonderen Beitrag (DPolG Mindestbeitrag) gemäß Beitragstabelle ab Antragstellung. (Für Beitragsveränderungen und Mitteilungen über den Ruhestand ist das Mitglied selbst verantwortlich. Rückzahlungen, die aus einer versäumten Mitteilung entstehen, können nicht gewährt werden!) Wir bieten unseren Mitgliedern in Teilzeitbeschäftigung eine verringerte Beitragszahlung im Verhältnis zu ihrer nachzuweisenden Dienst- oder Arbeitszeit. Es gilt auch hier die Mindestbeitragsgrenze bei unter 50% Teilzeit.
Somit sind unsere Mitglieder in allen Lebenslagen weiterhin gut abgesichert mit einem fairen Mitgliedsbeitrag bei vollen Leistungen!











