28. Juni 2022

Besoldungsanpassung 2022

Senat beschließt Besoldungserhöhung - Familien profitieren von BVG-Urteil

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die Anpassung der Besoldung beschlossen, damit wird diese dem Tarifergebnis angeschlossen. Ebenfalls fließt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit ein, welches sich auf die amtsangemessene Alimentation stützt. Familien profitieren von dieser Anpassung spürbar.

Gestern beschloss der Senat der Hansestadt das Gesetz zur Besoldungsanpassung für den Dezember 2022. 2,8% gibt es mehr, dazu profitieren kinderreiche Familien von der Umsetzung des Urteils, welches das Bundesverfassungsgericht gefällt hat.

Der zweite Teil des Tarifabschlusses aus November 2021 ist fällig. 2,8% mehr Besoldung wird es geben, angesichts der hohen Inflation nur ein kleiner Trost, die Pensionäre bekommen erst jetzt überhaupt das erste Mal mehr Geld seit den Verhandlungen. Zufrieden sein kann man angesichts der vielen Teuerungen nicht als Gewerkschaft.

Die Umsetzung des Urteils zur amtsangemessenen Alimentation ist da für einige schon hilfreicher. Die Besoldungsgruppe A4 wird abgeschafft, die Einstiegsbesoldung für die Gruppen A5 bis A7 steigen, die jährlichen Sonderzahlungen der Gruppen A5 bis A8 steigen deutlich. Leider trifft das nicht die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die schon viel zu oft zurückstecken mussten.

Andere Bundesländer, wie Baden-Württemberg bringen das Einstiegsamt des gehobenen Dienstes beispielsweise direkt auf A10.

Spürbar profitieren Familien mit Kindern. Die familienbezogenen Kinderzuschläge steigen für das erste und zweite Kind um je 100,- Euro, für das dritte um 125,- Euro und für jedes weitere um 105,- Euro. Die jährliche kinderbezogene Sonderzahlung macht einen großen Sprung. Hier steigt der Betrag von 25,56 Euro auf 305,56 Euro.

Im Herbst wird nun die Bürgerschaft über den Gesetzesentwurf entscheiden, eine Mehrheit scheint hier aber eher Formsache zu sein. Er gilt dann für die Beamtinnen und Beamten aus Bremen und Bremerhaven.