25. Oktober 2020

Neufassung des Bremischen Polizeigesetzes

Regelmäßige Überprüfung

Die regelmäßigen Überprüfungen von Polizisten auf ihre Verfassungstreue war ein Streitpunkt der Neufassung des bremischen Polizeigesetzes. Die DPolG hat deutlich bekundet, dass sie dieses nicht nur verfassungsmäßig, sondern auch moralisch für sehr bedenklich hält. Nun wurde dieses Passus gestrichen.

Verdachtsunabhängige Überprüfungen, die tief bis in das Privatleben unserer Kolleginnen und Kollegen reichen. Völlig ohne Grund. Das wollte die DPolG Bremen nicht hinnehmen und gab dieses auch deutlich bei der letzten Anhörung zu verstehen. Nun lenkten die Regierungsparteien ein und veränderten diesen Passus.

Zukünftig sollen nur noch Bewerber für den Polizeidienst auf ihre verfassungsrechtliche Einstellung überprüft werden und zusätzlich Polizeibedienstete bei einem begründeten, konkreten Verdacht. "Mit dieser Art der Überprüfung können wir mitgehen. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, dann muss das überprüft werden, zum Wohle aller Kolleginnen und Kollegen. Niemand möchte zum Beispiel mit einem Extremisten zusammenarbeiten, der im Zweifel vielleicht nicht zu seinem Streifenpartner hält oder dem Ansehen aller schadet." so Jürn Schulze. "Das muss dann überprüft werden, wäre es disziplinarisch allerdings bisher auch. Wir haben da vollstes Vertrauen in unsere Kolleginnen und Kollegen, dass diese derartige Entwicklungen erkennen und melden. Es liegt ja schließlich im Interesse aller."

Der Überprüfung vor der Einstellung neuer Polizeibediensteten stimmte Schulze auch zu. Einer Gefahr, dass sich womöglich Extremisten in der Polizei einnisten könnten, müsse man entgegenwirken. Vereinzelte Beispiele in anderen Bundesländern in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass das passieren könne.

 

Weitere Punkte, die die DPolG scharf kritisierte sind allerdings noch offen bzw. wurden nicht geändert. Dazu gehören unter anderem die zu fertigen Kontrollzettel, die nun digital realisiert werden sollen.