06. August 2024

Besoldungsanpassung

Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung liegt vor

Der Gesetzesentwurf sieht eine Erhöhung der Besoldung vor, die zum Teil über dem abgeschlossenen Tarifvertrag liegt. Familien profitieren besonders.

Im vergangenen Jahr fand die Tarifrunde der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) statt, über das Ergebnis wurde an dieser Stelle berichtet. Etwa ein dreiviertel Jahr später liegt nun der Gesetzesentwurf vor, der nun durch die Bremische Bürgerschaft verabschiedet wird. Somit ziehen die Beamten des Landes Bremen mindestens zeitgleich nach.

Umgesetzt wurde dennoch schon fast vollständig die Zahlung eines steuerfreien Inflationsausgleiches in Höhe von 3000 Euro, dieser wird noch bis Oktober in Schritten von 120,- monatlich ausgezahlt.

 

Anfang November dürfen sich insbesondere kinderreiche Familien freuen, dort kann es zu spürbaren Nachzahlungen kommen. Aber auch alle anderen werden ein Plus auf ihrer Besoldungsabrechnung bemerken. Folgende Beschlüsse aus dem Entwurf sind nun zu beschließen:

  • abweichend vom Tarifergebnis werden rückwirkend zum 01.10.2023 die Dienstbezüge und Anwärtergrundbeträge um 1,85 Prozent erhöht, ebenso die Beamtenversorgungsbezüge
  • zum 01.11. werden die Grundgehälter um 200,- brutto für die Besoldungsgruppen A und B, sowie weitere erhöht, dieses gilt unter Anwendung des jeweiligen Ruhegehaltssatzes auch für Versorgungsempfänger
  • die übrigen Dienstbezüge, die an den regelmäßigen Anpassungen teilnehmen, erhöhen sich zum 01.11.2024 um 4,76 Prozent
  • zum 01.02.2025 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge dann um 3,65Prozent erhöht, die Anwärtergrundbezüge um 50 Euro
  • durch die rückwirkende Erhöhung der Bezüge um 1,85 Prozent im Oktober 2023 wird somit ein Gleichklang mit dem Ergebnis der letzten Tarifrunde hergestellt

Für Familien sind insbesondere folgende weitere Beschlussfassungen unter Umständen ein sehr entlastendes Plus:

  • für den Monat Dezember 2023 wird eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung in Höhe von 830 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind gewährt
  • der einkommensabhängige kinderbezogene Familienergänzungszuschlag (abhängige Zahlung von den Einkünften des Partners) wird rückwirkend zum 01.01.2024 wie folgt erhöht:
    • für das 1. Kind um 170 Euro auf 375 Euro
    • für das 2. Kind um 170 Euro auf 375 Euro
    • für das 3. Kind um 120 Euro auf 375 Euro
    • ab dem 4. Kind für jedes weitere Kind um 170 Euro auf 385 Euro

Auch die bremische Erschwerniszulagenverordnung wird angepasst, die Beträge für den Dienst zu ungünstigen Zeiten um etwa 0,50 Euro stufenweise bis Februar 2025 erhöht.

Die Anpassungen sind, anders als in den letzten Jahren, insbesondere für Familien eine spürbarere Entlastung, ob sie den rechtlichen Anforderungen einer amtsangemessenen Alimentation entsprechen, bleibt weiterhin zu prüfen.

Die aktuellen Besoldungstabellen können zeitgerecht auf der Internetseite unseres Dachverbandes, dem Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (dbb) heruntergeladen werden. Diese finden sich im Bereich Besoldung auf der Seite www.dbb.de

Die Mehrkosten für das Land Bremen liegen den Berechnungen nach bei 14,8 Mio Euro für das Jahr 2023, bei 37 Mio Euro für das Jahr 2024 und bei 136,8 Mio Euro für das Jahr 2025. Diese Gelder sind nach Angaben des Finanzsenators im Rahmen der globalen Tarifvorsorge in die Haushalte 2024 und 2025 eingeplant.

Der komplette Entwurf, bzw. nach Beschluss der vollständige, neue Gesetzesentwurf, können im Transparentportal des Landes Bremen eingesehen werden: LINK zum Dokument

Die vielen Gespräche in Bezug auf die Tarifrunde, sowie der Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten seitens der Verantwortlichen der DPolG und des dbb haben Wirkung gezeigt. Auch der immerwährende Druck in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation durch Musterklagen mit dem Deutschen Beamtenbund scheinen in kleinen Ansätzen dahin zu führen, dass sich die Gesetzgeber des Landes zumindest mit dem Thema beschäftigen und versuchen, eine Annäherung hinzubekommen.

 

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