21. August 2024

Besoldungsanpassung

Gesetz zur Besoldungsanpassung beschlossen

Heute wurde durch die Bremische Bürgerschaft das neue Bremische Besoldungsgesetz (BremBesG) zur Übernahme des Tarifergebnisses verabschiedet.

In einigen Bereichen wurde sogar mehr vereinbart, als der Vertrag vorsieht. Damit ist man auf Teile der Forderungen der DPolG eingegangen, die vielen politischen Gespräche haben sich also ausgezahlt. Insbesondere Familien profitieren spürbar von den Anpassungen.

Folgende Änderungen ergeben sich somit:
  • abweichend vom Tarifergebnis werden rückwirkend zum 01.10.2023 die Dienstbezüge und Anwärtergrundbeträge um 1,85 Prozent erhöht, ebenso die Beamtenversorgungsbezüge
  • zum 01.11.24 werden die Grundgehälter um 200,- brutto für die Besoldungsgruppen A und B, sowie weitere erhöht, dieses gilt unter Anwendung des jeweiligen Ruhegehaltssatzes auch für Versorgungsempfänger
  • die übrigen Dienstbezüge, die an den regelmäßigen Anpassungen teilnehmen, erhöhen sich zum 01.11.2024 um 4,76 Prozent
  • zum 01.02.2025 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge dann um 3,65 Prozent erhöht, die Anwärtergrundbezüge um 50 Euro

durch die rückwirkende Erhöhung der Bezüge um 1,85 Prozent im Oktober 2023 wird somit ein Gleichklang mit dem Ergebnis der letzten Tarifrunde hergestellt

Für Familien sind insbesondere folgende weitere Beschlussfassungen unter Umständen ein sehr entlastendes Plus:
  • für den Monat Dezember 2023 wird eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung in Höhe von 830 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind gewährt
  • der einkommensabhängige kinderbezogene Familienergänzungszuschlag (abhängige Zahlung von den Einkünften des Partners) wird rückwirkend zum 01.01.2024 wie folgt erhöht:
    • für das 1. Kind um 170 Euro auf 375 Euro
    • für das 2. Kind um 170 Euro auf 375 Euro
    • für das 3. Kind um 120 Euro auf 375 Euro
    • ab dem 4. Kind für jedes weitere Kind um 170 Euro auf 385 Euro

Auch die bremische Erschwerniszulagenverordnung wurde angepasst, die Beträge für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden um ca. 0,50 Euro stufenweise bis Februar 2025 erhöht.

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