Die von der Ordnungsbehörde verhängten Fanmarschverbote für Anhänger bestimmter Bundesligaclubs werden einer juristischen Überprüfung unterzogen - gut so, meint der Landesvorsitzende der DPolG.
Ein Kommentar von Jürn Schulze.
In Bremen erfahren Angehörige der "aktiven Fanszene" bestimmter Fußballclubs seit einigen Jahren einen besonderen "Service:" Statt sie gemeinsam vom Bahnhof durch die Stadt zum Stadion ziehen zu lassen, weist man ihnen unmittelbar nach ihrer Ankunft den Weg zu extra für sie bereitgestellten Bussen und lässt sie, begleitet von der Polizei, zum Stadion bringen. Nach Ende des Spiels wird dann in der Regel andersherum kutschiert.
Der Rechtsanwalt Torsten Kellermann bezeichnet dies als "unschöne Bremer Besonderheit," und für Fritz Müller von der Fanhilfe Hertha BSC gleichen "die Zustände am Bremer Hauptbahnhof einer Freiheitsberaubung." Darüber kann man streiten, muss man vielleicht sogar.
Das Schöne an einem Rechtsstaat ist es nämlich, dass man Maßnahmen von Ämtern und Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen kann und darf. Nichts Anderes soll nun passieren. Ein Eilantrag in der vergangene Woche war zwar gescheitert, weil das Verwaltungsgericht sich nicht in der Lage sah, den komplexen Sachverhalt in der Kürze der Zeit soweit zu durchleuchten, dass es die Rechtmäßigkeit des Verbots an sich zu beurteilen. Aber das Gericht warf auch Fragen auf, nämlich zur Einhaltung des Bestimmtheitsgebotes und zur Verhältnismäßigkeit der Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes.
Und wenn offensichtlich wird, dass es aufgrund der Umstände aktuell wohl kein eindeutiges "Richtig" oder "Falsch" gibt, dann müssen solche Fragen in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Am Ende dieses Verfahrens wird dann Rechtssicherheit bestehen, an der sich die Maßnahmen der Polizei orientieren müssen. Das wiederum bedeutet Handlungssicherheit. Gut so!