04. Dezember 2020

Versammlungsverbot Querdenker

DPolG begrüßt die Bestätigung des Verbots der Querdenkerdemo in Bremen

Die DPolG begrüßt das Verbot der Querdenkerdemo am 05.12.2020 in Bremen und bescheinigt den Gerichten in Bremen „gutes Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein“

Seit heute steht fest, dass die für morgen geplante und angemeldete Versammlung der Querdenker verboten ist und dieses auch vor Gericht Bestand hat. Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte heute das Verbot, welches vom Ordnungsamt Bremen als der zuständigen Behörde verhängt worden war.

André Gudel, 1. stellv. Landesvorsitzender dazu: „Hier geht es nicht darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit -einfach so- einzuschränken, sondern um den Schutz der Bevölkerung und somit auch unserer Kolleginnen und Kollegen. Eine Versammlung in der Größe, wie sie der Anmelder plante, bietet zu keiner Zeit die Möglichkeit, dem Infektionsschutz gerecht zu werden. Das aber ist bei der derzeitigen Pandemiephase mit hohen Infektionszahlen enorm wichtig.

Dazu kommt natürlich, dass in den vergangenen Wochen immer wieder deutlich wurde, was die Querdenkerszene von Hygienekonzepten und Auflagen für eine Versammlung hält, nämlich gar nichts. Berlin und Leipzig haben es nochmal deutlich gezeigt, die Versammlungsteilnehmer, die sich auf ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, ignorieren dabei das ebenfalls Geschützte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit anderer. Kolleginnen und Kollegen, die einschritten, um die Auflagen und somit den Infektionsschutz durchsetzen wollten, wurden teilweise angegriffen. Das alles spricht deutlich für ein Verbot von dem aber auch klar sein muss, dass zukünftige Versammlungen immer im Einzelfall geprüft werden müssen. Das Versammlungsrecht ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie und muss es auch weiterhin bleiben. Die Gerichte haben ein gutes Augenmaß bewiesen und verantwortungsbewusst gehandelt.“

Ob der Weg zum Bundesverfassungsgericht vom Veranstalter noch eingeschlagen wird bleibt offen, ebenso die Frage, ob sich die geplanten Teilnehmer an dieses Verbot halten.

Wir wünschen unseren Kolleginnen und Kollegen ein ruhiges Wochenende.