14. Dezember 2023

Tarifverhandlungen TV-L 2023

Bremens Finanzsenator sagt Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte und Versorgungsempfänger zu

Abschluss vom 09.12.2023 soll zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. DPolG: Eltern nicht vergessen!

Nach dem heutigen telefonischen Vorgespräch des dbb landesvorsitzenden bremen mit dem Finanzsenator Björn Fecker zeigt sich die DPolG Bremen erfreut. Die Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder vom 9. Dezember 2023 wird 1:1 auf Beamtinnen und Beamte bzw. Richterinnen und Richter übertragen.

Das Gleiche gilt für den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich). Die Anspruchsberechtigten erhalten demnach frühestens mit den Februarbezügen 2024 zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro plus jeweils 120,00 € für die Monate Januar und Februar 2024. Von März bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen. Der Vorsitzende des dbb landesbund bremen Olaf Wietschorke: „Die deutliche Ansage und Positionierung des Finanzsenators zur 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich sehen wir als wichtiges Zeichen und Ausdruck der Wertschätzung aller Landesbeschäftigten sowie der Lebensleistung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen.“

Versorgungsempfängerinnen und -empfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt (entsprechend des Gesetzentwurfs des Bundes zur Umsetzung des TVöD). Das ist für die DPolG und ihren Dachverband keine Ideallösung, sind die Pensionäre schon bei der letzten Einmalzahlung komplett leer ausgegangen. "Hierüber muss noch gesprochen werden", so Bernard Soika, Landesvorsitzender der DPolG Bremen. "Die Inflationsbelasungen sind für die Pensionäre genauso hoch wie für die Aktiven im Dienst. Daher sollte die Ausgelichszahlung auch für alle in voller Höhe gelten."

Die DPolG fordert weiterhin eine volle Umetzung der in Elternzeit befindlichen Kolleginnen und Kollegen. "Nur weil sich jemand gerade um den eigenen Nachwuchs kümmert, darf die Inflationsprämie nicht verwehrt werden. Besonders hier, wo das Einkommen ohnehin geschmälert ist, ist eine solche Zahlung wichtig. Bremen muss sich als vorbildlicher und familienfreundlicher Arbeitgeber zeigen, damit auch zukünftig wieder alle Stellen besetzt werden können. Das kann das Land nun damit zeigen!" so Bernard Soika.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro (Auszahlung auch hier frühestens Februar 2024).

 

Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche seitens des Dachverbandes der DPolG, dem Deutschen Beamtenbund, vereinbart.

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