29. Oktober 2020

Verwendungszulage

Verwendungszulage: Senator für Inneres verweigert Zahlung

Die einigen Kolleginnen und Kollegen zustehende Verwendungszulage wurde zuletzt am 20., 21. und 27. Oktober 2020 vor dem Verwaltungsgericht Bremen verhandelt. Völlig unverständlich: Der Senator für Inneres lehnt selbst eigens ausgerechnete Minimalzahlungen kategorisch ab.

Mehrere Kläger, sowie ein Vertreter des Landes Bremen fanden sich an den besagten Tagen vor dem Verwaltungsgericht ein, um eventuelle Ansprüche gerichtlich zu klären.

Dabei geht es mittlerweile nicht mehr darum, ob den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Zahlung zusteht, sondern in welcher Höhe diese ausfallen muss. Entscheidend ist hierbei: Welche Gelder standen in den besagten Jahren im Personalhaushalt noch zur Verfügung.

Diese Frage kann das Land Bremen jedoch nicht liefern. Es gibt keine sachlich nachvollziehbaren Summen, die in den Jahren noch vorhanden waren und somit unter den Kolleginnen und Kollegen aufzuteilen sind.

Das Land Bremen errechnete hierzu einen Anspruch von knapp unter 6,- je Monat, in dem den Betroffenen eine Verwendungszulage zustand. Das Gericht korrigierte diese Berechnung auf knapp über 6 Euro je Monat aufgrund von Berechnungsfehlern.

In einem Beispiel wären das 417,- Euro für 66 Monate Anspruch. Der tatsächliche Differenzbetrag liegt jedoch bei über 22.000,- Euro (zuzüglich 5% über den Basiszinssatz seit Rechtsanhängigkeit), hätte das Land Bremen dem Betroffenen das ihm zustehende Geld ordnungsgemäß ausgezahlt.

Um eine Einigung zu erzielen, machte das Gericht den Vergleichsvorschlag in Höhe von 100,- Euro je Anspruchsmonat. Dieser wurde von den Klägern angenommen. Völlig unverständlich jedoch ist die Haltung des Landes, hier vom Hause Senator für Inneres vorgegeben. Der Vergleich wurde abgelehnt aber nicht nur das: Der Vertreter machte klar, dass selbst der Minimalbetrag, den das Land Bremen selbst errechnet hat, nicht bezahlt wird!

Besonders bitter: Die Betroffenen müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens zahlen, da die zugesagte Zahlung deutlich unter 10% der beantragten Summe lag.

Das Verhalten des Senators für Inneres ist für uns völlig inakzeptabel! Die Kolleginnen und Kollegen leiden seit Jahren darunter, dass Funktions- und Planstellen nicht übereinstimmen. Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte lang mit einer niedrigeren Besoldung auf einer höher bewerteten Stelle. Beförderungen oder Hebungen gibt es viel zu wenig. Nun wird vom Land, sogar aus dem eigenen Ressort nicht anerkannt, dass sie einen Anspruch darauf haben, wenigstens eine Verwendungszulage zu bekommen. Und zu guter Letzt errechnet das Land vorhandene Ansprüche, ist jedoch nicht bereit, selbst diese viel zu geringen Beträge zu zahlen.

Aussagen vom Innensenator Mäurer, der immer wieder versucht darzustellen, dass er hinter den Kolleginnen und Kollegen steht, hat er hiermit selbst widerlegt. Dieses Verhalten ist ein Zeichen von fehlender Wertschätzung und lässt deutlich werden: Wenn es darauf ankommt, dann steht dieser „Chef“ nicht hinter seinen Mitarbeitern, sondern verweigert ihnen sogar das, was ihnen rechtlich zusteht.

Gut für ihn, dass derzeit aufgrund der Pandemielage keine Personalversammlungen stattfinden, er würde wohl nicht freundlich empfangen werden.

Nun gilt es, das weitere Vorgehen abzuwägen und eventuell weitere Schritte zu gehen. Zufriedenstellend ist in dieser Sache bislang nichts aus unserer Sicht.

Nachzulesen sind die Urteile HIER

Einzelurteile: 20.10.2020 I, 20.10.2020 II, 21.10.2020, 27.10.2020

 

 

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